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  • Fördermittel vom Spezialisten

    Die Kooperation der ProfiCoaches mit Helmut Haimerl, dem bekannten Fördermittel-Spezialisten, ermöglicht einen direkten Zugang auf alle von Bund, Länder und EU angebotenen Förderprogramme für Unternehmen jeder Größe. Eine wertvolle Partnerschaft für GründerInnen sowie zur Stärkung von KMUs in allen Phasen des Unternehmenszyklus.

    Mittelständische Unternehmen profitieren ab sofort von einer exzellenten Komplementärberatung in Sachen staatliche Förderungen und Zuschüsse. Mit dem Fördermittel-Know-how von Helmut Haimerl können Ideen schneller und effizienter in die Tat umgesetzt werden. Haimerl Consulting und ProfiCoaches strukturieren in Kooperation zum Nutzen des Kunden die notwendigen Prozesse, erarbeiten die entsprechenden Anträge und Konzepte und sorgen für den notwendigen Bewilligungsdruck. Die systematische Vorgehensweise und das exzellente Know-how ermöglichen hohe Bewilligungsraten.

    Mittelständische Unternehmen
    - identifizieren so systematisch ihre förderfähigen Themen
    - wählen treffsicher die richtigen Förderprogramme aus
    - und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bewilligung der Fördermittel

    Unterstützung für KMUs durch staatlichen Förderungen gibt es für zahlreiche Aufgabenstellungen:
    - Technologieförderung, z.B. wenn ein neues Produkt entwickelt oder in den Markt eingeführt wird
    - Wachstumsförderung, z.B. wenn eine Sprunginvestition geplant ist
    - Mittelstandförderung, z.B. wenn Betriebsmittel finanziert werden sollen und nicht mehr ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen
    - Personenförderung, z.B. wenn ein Unternehmen gegründet oder eine Nachfolge angetreten wird

    Von der Gründung bis zum Wachstum professionell begleitet
    Aufgrund der hohen Bewilligungsraten der bisherigen Fördermittelanträge bietet Haimerl Consulting eine erfolgsabhängige Vergütung an. Sicherheit und Klarheit von Anfang an. Als Kunde von ProfiCoaches und Haimerl Consulting ist das ein Versprechen. Der gemeinsame Erfolg wird erst dann vergütet, wenn die Finanzierungs- bzw. Fördermittel genehmigt wurden. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.dieProfiCoaches.de/services/foerder-hilfe.

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  • Unwirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung zur Telefonwerbung

    Eine vorformulierte Einwilligungserklärung, mit der ein Verbraucher seine Zustimmung zu Werbeanrufen erteilt, ist dann unwirksam, wenn diese zu allgemein und unbestimmt formuliert ist.

    Hierauf verweist Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz von der Kanzlei Rayermann Zimmer Rechtsanwälte unter Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des OLG Köln vom 29.4.2009 (Az. 6 U 218/08).

    In dem entschiedenen Fall handelte es sich um eine Einwilligungserklärung, in der sich der Verbraucher pauschal damit einverstanden erklärte, telefonisch über „interessante Angebote“ des Anbieters selbst sowie von „Dritten und Partnerunternehmen“ informiert zu werden. Nachdem Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern wettbewerbsrechtlich nur mit der vorherigen Einwilligung des Angerufenen zulässig ist, nutzen viele Unternehmen vorformulierte Erklärungen, die der Kunden nur noch ankreuzen bzw. unterschreiben muss. Wie die Kölner Richter jedoch feststellten, muss eine solche vorgegebene Erklärung inhaltlich zumindest so konkret sein, dass für den Kunden absehbar ist, welche Art der Werbung er erhalten wird. Außerdem muss der Kreis der Werbenden, für die diese Einwilligung gelten soll, so transparent bezeichnet sein, dass der Verbraucher erkennt, wer sich ihm gegenüber auf diese Einwilligung berufen kann. Erfüllt eine Einwilligungserklärung diese Voraussetzungen nicht, so ist diese unwirksam, so dass Werbeanrufe selbst dann rechtswidrig sind, wenn der Kunde die Klausel ausdrücklich akzeptiert hat.

    Das OLG Köln betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass auch die Möglichkeit für den Verbraucher, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen, im Falle der fehlenden Transparenz der vorgegebenen Einwilligungserklärung nichts an der Unwirksamkeit ändert.

    Gerade wenn das erforderliche „Opt-In“ des Verbrauchers – wie in den meisten Fällen in der Praxis –durch eine vorgegebene Erklärung eingeholt wird, empfiehlt Rechtsanwalt Zimmer-Goertz daher, diese Erklärung sorgfältig zu formulieren. Einerseits soll dabei dem Bedürfnis des werbenden Unternehmens Rechnung getragen werden, eine möglichst umfassende Einwilligungserklärung seiner Kunden zu Werbemaßnahmen zu erhalten, anderseits muss verhindert werden, dass die Erklärung wegen fehlender Transparenz komplett unwirksam ist. Da diese Grenze durchaus fließend ist und es sehr auf den individuellen Einzelfall ankommt, empfiehlt es sich, diesbezüglich im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen.

    www.rayermann.de

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  • Relaunch Heinz von Heiden

    Die Heinz von Heiden Gruppe ist eines der bundesweit führenden Unternehmen im Bereich der Erstellung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Die attraktiven Lösungen der Gruppe präsentieren sich ab sofort im Internet in einem stimmigen Umfeld: die Agentur bluhouse. realisierte einen Design-Relaunch der Homepage www.heinzvonheiden.de. Wichtiger Baustein der neuen Konzeption für die Seite ist eine vereinfachte und intuitive Navigation. Ein neues Bildkonzept führt zu einer einheitlichen und harmonischen Darstellung des Auftritts. Dazu trägt wesentlich die Definition einer Farbwelt bei. Die Umsetzung durch bluhouse. erfolgte stets in Abstimmung mit bereits bestehenden Print-Produkten.

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  • Lettershop zertifiziert

    Der hannoversche Lettershop skriptura dialog systeme GmbH hat für seinen Selfmailer “Würzburg” von der Deutschen Post AG (DPAG) das Zertifikat “maschinenfähig” erhalten. Damit garantiert die DPAG die Annahme als “Infopost Standard” für einen Preis von 25 Ct. pro Sendung (ab 4.000 Sendungen). Der Selfmailer hat einen Inhalt von 16 Seiten auf 60 g/m²-Papier und einen Umschlag mit vier Seiten auf 150 g/m² matt gestr. Papier. Er wird mit zwei perforierten Klebeetiketten am oberen Rand verschlossen.
    Somit ergibt sich ein halber Quadratmeter pure Werbung. Dafür sind bei der Deutschen Post 25 Ct. Porto zu bezahlen. skriptura-Geschäftsführer Dirk Wolf: “Das Verhältnis von angebotener Werbefläche zum Preis ist wohl nicht mehr zu überbieten!”
    Informationen unter www.skriptura.de

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