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  • Unwirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung zur Telefonwerbung

    Eine vorformulierte Einwilligungserklärung, mit der ein Verbraucher seine Zustimmung zu Werbeanrufen erteilt, ist dann unwirksam, wenn diese zu allgemein und unbestimmt formuliert ist.

    Hierauf verweist Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz von der Kanzlei Rayermann Zimmer Rechtsanwälte unter Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des OLG Köln vom 29.4.2009 (Az. 6 U 218/08).

    In dem entschiedenen Fall handelte es sich um eine Einwilligungserklärung, in der sich der Verbraucher pauschal damit einverstanden erklärte, telefonisch über „interessante Angebote“ des Anbieters selbst sowie von „Dritten und Partnerunternehmen“ informiert zu werden. Nachdem Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern wettbewerbsrechtlich nur mit der vorherigen Einwilligung des Angerufenen zulässig ist, nutzen viele Unternehmen vorformulierte Erklärungen, die der Kunden nur noch ankreuzen bzw. unterschreiben muss. Wie die Kölner Richter jedoch feststellten, muss eine solche vorgegebene Erklärung inhaltlich zumindest so konkret sein, dass für den Kunden absehbar ist, welche Art der Werbung er erhalten wird. Außerdem muss der Kreis der Werbenden, für die diese Einwilligung gelten soll, so transparent bezeichnet sein, dass der Verbraucher erkennt, wer sich ihm gegenüber auf diese Einwilligung berufen kann. Erfüllt eine Einwilligungserklärung diese Voraussetzungen nicht, so ist diese unwirksam, so dass Werbeanrufe selbst dann rechtswidrig sind, wenn der Kunde die Klausel ausdrücklich akzeptiert hat.

    Das OLG Köln betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass auch die Möglichkeit für den Verbraucher, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen, im Falle der fehlenden Transparenz der vorgegebenen Einwilligungserklärung nichts an der Unwirksamkeit ändert.

    Gerade wenn das erforderliche „Opt-In“ des Verbrauchers – wie in den meisten Fällen in der Praxis –durch eine vorgegebene Erklärung eingeholt wird, empfiehlt Rechtsanwalt Zimmer-Goertz daher, diese Erklärung sorgfältig zu formulieren. Einerseits soll dabei dem Bedürfnis des werbenden Unternehmens Rechnung getragen werden, eine möglichst umfassende Einwilligungserklärung seiner Kunden zu Werbemaßnahmen zu erhalten, anderseits muss verhindert werden, dass die Erklärung wegen fehlender Transparenz komplett unwirksam ist. Da diese Grenze durchaus fließend ist und es sehr auf den individuellen Einzelfall ankommt, empfiehlt es sich, diesbezüglich im Vorfeld rechtlichen Rat einzuholen.

    www.rayermann.de

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  • Corbis limitiert

    Pressemitteilung von: Corbis GmbH :

    (openPR) – Mit den Sammelbänden „Luminaries Library“ setzt Corbis auf die Unverwechselbarkeit von herausragenden Bildern. Der zweite Teil der Serie zeigt Konzepte als Anregung für Kreative.

    Düsseldorf, 28.11.2008: Nachdem im ersten Teil der Luminaries Library-Reihe historische und zeitgenössische Fotos sowie Illustrationen aus den Corbis-Kollektionen die Hauptrolle spielten, dreht sich im zweiten Teil alles um frische Ideen für neue Konzepte.

    Einer der vier neuen Bände heißt „Ephemera“ – der Begriff stammt aus dem Griechischen und bezeichnet Dinge, die nur einen Tag bestehen. Im engeren Sinne bezieht sich Ephemera auf Printprodukte wie Postkarten oder Poster. Der Band ist eine Hommage an Künstler, die Flugblätter, Poster und Postkarten illustriert haben – in einer Zeit, in der Werbung noch in den Kinderschuhen steckte.

    Der Band „Terra“ bringt mit herausragender Fotografie die Wunder der Natur näher. Eine Reise durch atemberaubende Landschaften, von internationalen Top-Fotografen in Szene gesetzt.

    Der unaussprechliche Begriff „SYZYGY“ stammt aus der Astronomie und bezeichnet die Winkelstellung, bei der die Sonne, die Erde und der Mond auf gleicher geozentrischer Länge stehen. Die Bilder in dem gleichnamigen Band spiegeln das Konzept in einer bodenständigeren Variante wider.

    Mit „Fear“ wurde ein Fotoband geschaffen, der auf die menschlichen Ängste in ihrer Vielfalt eingeht. Angst als Überlebensmechanismus, der als Reaktion auf eine gefährliche Situation entsteht, wird in großartiger Bildsprache umgesetzt.

    „Vor dem Hintergrund von Royalty Free und Microstock-Fotografie versteht sich Corbis als Anbieter einzigartiger Bilder, die unsere Kunden aus der Kreativbranche in dieser Fülle und Bedeutung nirgendwo sonst finden“, so Max Wieberneit, Sales & Managing Director Corbis Deutschland und Österreich. „Mit Luminaries Library zeigen wir die Unverwechselbarkeit und hohe Qualität des Corbis-Archivs in Bildbänden mit Sammler-Charakter.“

    Luminaries Library ist nicht im Handel erhältlich und ausschließlich Corbis-Topkunden in limitierter Edition vorbehalten.

    Weitere Informationenen unter www.corbis.com

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